Förderverein

Der „Verein zur Förderung der Kindertagesstätte Bambini e. V.“ wurde bereits im Jahr 2010 aufgrund einer Elterninitiative gegründet. Der Förderverein hat sich das Ziel gesetzt, die Bildungs- und Betreuungsarbeit sowie das alltägliche Leben in der KiTa Bambini ideell und materiell zu fördern. Er ist in das Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.

Mit Spende helfen

Sie möchten unsere Arbeit unterstützen, ohne Mitglied zu werden? Wir freuen uns sehr über Einmalspenden. Jeder Beitrag hilft, Projekte und Anschaffungen für die Kinder unserer Kita zu ermöglichen. Auch kleinere Spenden sind willkommen und kommen direkt den Kindern zugute.

Mitgliedsbeitrag

Der Förderverein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, die steuerlich absetzbar sind. Der Mitgliedsbeitrag ist frei wählbar und beträgt mindestens 24 € pro Jahr und Person. Die Arbeit des Fördervereins kommt allen Kindern der KiTa Bambini zugute. Daher hoffen wir auf Ihre Mitgliedschaft und freuen uns über jede Unterstützung.

Mitglied werden

Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie die Arbeit des Fördervereins dauerhaft und helfen dabei, zusätzliche Projekte, Materialien und besondere Erlebnisse für die Kinder zu ermöglichen. Bereits mit einem kleinen Beitrag leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Kitaalltag.

Welche Projekte werden 2026 umgesetzt?

Dank der Unterstützung unserer Mitglieder und Spender konnten zuletzt unter anderem folgende Projekte umgesetzt werden:

Welche Projekte wurden umgesetzt?

Kontakt

Der riesige Garten lädt zum Toben und Spielen ein!

Infos zum Spendenkonto

Kontoinhaber:
Verein zur Förderung der Kindertagesstätte Bambini e. V.
IBAN: DE66 4405 0199 0911 0037 32

Bitte geben Sie als Verwendungszweck z. B. „Einmalspende“ oder „Spende Förderverein“ an.

Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, geben Sie bitte zusätzlich Ihren Namen und Ihre Adresse an.

Spendenbescheinigung
Für Spenden ab 300 € stellen wir automatisch eine Spendenbescheinigung aus. Bei kleineren Beträgen genügt in der Regel der Überweisungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt. Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch hierfür gerne eine Bescheinigung aus.